Begriff

Bei einer Schwangerschaft und Mutterschaft werden Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Dies sind:

  • ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband und Heilmitteln,
  • Entbindung,
  • häusliche Pflege,
  • Haushaltshilfe und
  • Mutterschaftsgeld.

Darüber hinaus gelten für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, besondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Art und Umfang des Leistungsanspruchs ergeben sich aus den §§ 24c bis 24i SGB V. Für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit leisten, enthält das Mutterschutzgesetz (MuSchG) besondere Schutzvorschriften.

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat in den Mutterschaftshilfe-Richtlinien (Mu-RL) die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung geregelt. Für die Hebammenhilfe wurde die Hebammen-Vergütungsvereinbarung (HebVb) abgeschlossen.

Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben Aussagen zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (GR v. 6.12.2017-II i. d. F. v. 23.3.2022) getroffen.

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