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Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis
zum Vertrag nach § 134a SGB V
Allgemeine Bestimmungen
Den in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionsnummern liegen die Inhalte der Leistungsbeschreibung nach Anlage 1.2 zugrunde.
Anwendungen der vierstelligen Positionsnummern nach dem Leistungsverzeichnis
A. Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und Schwangerenbetreuung
Beratung der Schwangeren, auch mittels Kommunikationsmedium | ||
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0100 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 8,00 € |
0101 | als Dienst-Beleghebamme | 8,00 € |
0102 | als Begleit-Beleghebamme | 8,00 € |
Die Positionsnummer 010x ist während der Schwangerschaft insgesamt höchstens zwölf Mal als individuelle persönliche Beratung abrechnungsfähig. Terminvereinbarungen und Serienberatungen (z. B. Informationen/Newsletter als allgemeine und nicht persönliche Hinweise) sind nicht abrechnungsfähig. Die Positionsnummer 010X ist neben den Positionsnummern 02X0; 0300; 0400; 05XX und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Die Positionsnummer 010X kann an demselben Tag nur dann mehr als einmal abgerechnet werden, wenn die mehrmalige Erbringung der Leistung an demselben Tag durch die Beschaffenheit des Falles geboten war. Eine mehrmalige Abrechnung an demselben Tag ist in diesem Fall in der Rechnung unter Angabe der jeweiligen Uhrzeit der Leistungserbringung näher zu begründen. |
Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft | ||
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0200 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 32,02 € |
Die Positionsnummer 0200 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig. Die Positionsnummer 0200 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010X; 0240, 060X und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Bei vorliegender Notwendigkeit kann im zeitlichen Zusammenhang neben der Positionsnummer 0200 die Positionsnummer 05X0 abgerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn neben der Positionsnummer 0200 im zeitlichen Zusammenhang die Positionsnummer 0230 abgerechnet wird. |
Individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt | ||
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0230 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 44,60 € |
Die Positionsnummer 0230 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig. Die Positionsnummer 0230 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010X; 0240, 05XX, 060X und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. |
Spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort | ||
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0240 | als ambulante hebammenhilfliche Leistung | 44,60 € |
Die Positionsnummer 0240 ist bei jeder Schwangeren, die die Absicht hat, im h... |
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