Rz. 212

In einem Arbeitsgang überlässt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien, wenn er bspw. 10 gespeicherte Dateien einer E-Mail an den Mandanten als pdf-Anlagen anhängt.[318] In einem Arbeitsgang stellt der Rechtsanwalt elektronisch gespeicherte Dateien zum Abruf bereit, wenn er diese 10 gespeicherten Dateien an einen Online-Datendienst (Cloud) als pdf-Daten hochlädt und dem Mandanten den Download-Link zur Verfügung stellt. Die Pauschale beträgt höchstens 5 EUR. Übersendet der Rechtsanwalt dem Mandanten 10 E-Mails mit jeweils einer pdf-Anlage, ist der Rechtsanwalt in 10 Arbeitsgängen tätig geworden. Allerdings wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, die Dateien einer E-Mail als Anlagen anzuhängen, so dass lediglich 5 EUR berechnet werden können. Etwas anderes mag dann gelten, wenn der Rechtsanwalt deshalb mehrere E-Mails mit den Anlagen versenden muss, weil das Postfach des Empfängers eine Größenbeschränkung aufweist und E-Mails ab einer bestimmten Größe zurückgewiesen werden.

[318] Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 7000 Rn 199.

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