Rz. 35

Daneben kommt eine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 in Betracht, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 4141). Die anderen Varianten der Anm. zu VV 4141 sind im vorbereitenden Verfahren nicht einschlägig. Allerdings kann die zusätzliche Gebühr der VV 4141 nicht neben einer Einigungsgebühr nach VV 4147 anfallen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge