Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG
Wahlanwalt gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt
4102

Terminsgebühr für die Teilnahme an

1. richterlichen Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen,
2. Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde,
3. Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt wird,
4. Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sowie
5. Sühneterminen nach § 380 StPO……
Mehrere Termine an einem Tag gelten als ein Termin. Die Gebühr entsteht im vorbereitenden Verfahren und in jedem Rechtszug für die Teilnahme an jeweils bis zu drei Terminen einmal.
44,00 bis 330,00 EUR 150,00 EUR
4103 Gebühr 4102 mit Zuschlag…… 44,00 bis 413,00 EUR 183,00 EUR

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