Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 oder § 49 RVG | |||||||||||
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Wahlanwalt | gerichtlich bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt | ||||||||||||
4102 | Terminsgebühr für die Teilnahme an
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44,00 bis 330,00 EUR | 150,00 EUR | ||||||||||
4103 | Gebühr 4102 mit Zuschlag…… | 44,00 bis 413,00 EUR | 183,00 EUR |
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