Rz. 38

Wird eine Aussöhnung zwischen den Eheleuten anlässlich eines anderen gerichtlichen Verfahrens als der Ehesache getroffen, stellt sich die Frage, welche Betriebsgebühr der Anwalt aus dem Wert der Ehesache erhält. Mit der Änderung der VV 3101 Nr. 2 durch das 2. KostRMoG[43] (23.7.2013) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass allein Verhandlungen der Beteiligten über nicht rechtshängige Ansprüche die Ermäßigung auslösen. Die bisher insoweit vorhandene Regelungslücke hat der Gesetzgeber damit geschlossen, sodass auf die VV 3101 Nr. 2 unmittelbar zurückgegriffen werden kann.

[43] Schneider/Thiel, Das neue Gebührenrecht für Rechtsanwälte, § 3 Rn 794.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge