Rz. 23

Bei Erinnerungen der Staatskasse ist dem Rechtsanwalt, bei einer Erinnerung des Rechtsanwalts ist der Staatskasse vor der Erinnerungsentscheidung rechtliches Gehör zu gewähren.[66] Wird der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt und ist die Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung nicht möglich (siehe Rdn 34 f.), kommt die Erhebung der Anhörungsrüge nach § 12a gegen die Erinnerungsentscheidung in Betracht.[67] Die Verletzung des Gehörsanspruchs der Staatskasse ist entscheidungserheblich, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR nicht übersteigt, der Bezirksrevisor am Festsetzungsverfahren nicht beteiligt war, und nicht auszuschließen ist, dass die Rechtsanwaltsgebühren dann anders festgesetzt worden wären.[68]

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