Hofübergabe einschließlich Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs (mit Verpflichtung zur Zahlung von Gleichstellungsgeld an Geschwister) im Wege vorweggenommener Erbfolge

Herr A [Name und Adresse des Übergebers]

- nachfolgend Übergeber genannt -

und

seinen Sohn, Herr B [Name und Adresse des Übernehmers]

- nachfolgend Übernehmer genannt -

schließen den folgenden Übergabevertrag:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Der Übergeber ist im Grundbuch von ..., Band ... Blatt ..., als Alleineigentümer folgenden landwirtschaftlichen Anwesens eingetragen: FlNr. .....

Das Grundstück ist in Abt. II und in Abt. III nicht belastet.

Alternativ

Sind Belastungen in Abt. II und Abt. III eingetragen, so sind diese hier zu nennen. -----

Vertragsgegenstand ist das landwirtschaftliche Anwesen mit allen Rechten, Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör. Dazu gehören insbesondere:

  • Der gesamte Grundbesitz mit sämtlichen darauf errichteten Gebäuden.
  • Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb mit allen Aktiven und Passiven, insbesondere alle Maschinen und Geräte der Landwirtschaft, das gesamte lebende Inventar (Vieh), tote Inventar sowie die vorhandenen Futter- und Erntevorräte.
  • Sämtliche zum landwirtschaftlichen Anwesen gehörenden Gemeinde- und Nutzungsrechte.
  • Alle vorhandenen Anteile, Mitgliedschaften und sonstige Berechtigungen, soweit diese abtretbar sind.

Die Übergabe erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die persönliche Habe des Übergebers, insbesondere nicht auf dessen Hausrat und Mobiliar.

§ 2 Übergabe und Auflassung

Der Übergeber übergibt dem Übernehmer zum Alleineigentum den vorbezeichneten Vertragsgegenstand mit allen Rechten und Pflichten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Die Vertragsteile sind sich über den Eigentumsübergang einig und bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch. Eine Auflassungsvormerkung gemäß § 883 BGB bestellen die Vertragsparteien nicht.

Mitübergeben werden auch Grundstücke, Miteigentumsanteile und Rechte des landwirtschaftlichen Betriebs, die in dieser Urkunde nicht oder nicht richtig aufgeführt sind. Der Übernehmer wird unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich und zeitlich unbefristet bevollmächtigt, entsprechende Nachträge zu beurkunden und ergänzende Erklärungen abzugeben.

§ 3 Besitzübergang

Der Besitz sowie sämtliche Nutzungen und Lasten gehen mit Wirkung vom ___.___.______ auf den Übernehmer über. Zum selben Zeitpunkt gehen auch die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der Verschlechterung auf den Übernehmer über.

§ 4 Gewährleistung

Der Übernehmer hat alle ab dem Tag des Vertragsschlusses fällig werdenden Erschließungs- und Anliegerkosten zu tragen.

Alternativ

(Übernehmerfreundlich): Der Übergeber hat jene ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs fällig werdenden Erschließungs- und Anliegerkosten zu tragen, die für zu diesem Zeitpunkt ganz fertiggestellte, aber noch nicht abgerechnete Anlagen entstehen.

Der Übergeber haftet für den ungehinderten Übergang von Besitz und Eigentum sowie dafür, dass der Vertragsgegenstand frei von grundbuchmäßigen Belastungen ist.

Eine weitergehende Sach- und Rechtsmängelhaftung wird ausgeschlossen.

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Alternativ

(Zusätzlich/übernehmerfreundlich): Der Übergeber haftet weiterhin dafür, dass keine Rückstände an Grundsteuern und sonstigen öffentlichen Abgaben und Steuern bestehen.

§ 5 Gleichstellung der Geschwister des Übernehmers

(1) Um die anderen Kinder des Übergebers dem Übernehmer gleichzustellen, verpflichtet sich der Übernehmer, an jedes seiner Geschwister, nämlich

- ... [Name von Geschwister 1]

- ... [Name von Geschwister 2]

- ... [Name von Geschwister 3]

in Anrechnung auf deren Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch am Nachlass des Übergebers einen Geldbetrag von jeweils ______ Euro (in Worten: _________ Euro), fällig am ___.___.______ zu bezahlen. Bis zum Fälligkeitszeitpunkt ist der Betrag zinslos gestundet.

(2) Die Übergabe des Anwesens erfolgt zum Ertragswert gemäß § 2312 BGB.

Alternativ

(Exemplarisch): Die Übergabe des Anwesens erfolgt zu 70 % seines Verkehrswertes.

Damit überhaupt eine Übernahme erfolgen kann, ist für die Berechnung der Gleichstellungszahlungen davon auszugehen, dass das Anwesen zu 70 % des Verkehrswertes übergeben wird.

(3) Auf eine dingliche Sicherung dieser Vereinbarung wird verzichtet.

(4) Der Gleichstellungsanspruch der Geschwister ist übertragbar und vererblich.

(5) Die Kinder des Übergebers erklären sich hinsichtlich des in dieser Urkunde übergebenen Grundbesitzes untereinander als gleichgestellt und verzichten auf ihre Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Der Übergeber nimmt die Verzichte hiermit an.

§ 6 Bedingter weiterer Gleichstellungsanspruch

(1) Falls der Übernehmer den in dieser Urkunde erworbenen Grundbesitz innerhalb von ___ Jahren vom Tag der Beurkundung an ganz oder teilweise zu einem Preis veräußert, der 60% des Verkehrswertes im Zeitpun...

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