Rz. 1a

Die Vorschrift bestimmt die Wahl (Abs. 1 bis 4), die Aufgaben (Abs. 5 und 7) und die persönlichen Rechte und Pflichten (Abs. 6) der Stufenvertretungen. Stufenvertretungen sind die Konzern-, die Gesamt-, die Bezirks- und die Hauptschwerbehindertenvertretung. Die Begriffe "Gesamtschwerbehindertenvertretung" und "Konzernschwerbehindertenvertretung" kommen bei privaten Arbeitgebern zur Anwendung, der Begriff "Gesamtschwerbehindertenvertretung" ebenfalls noch bei öffentlichen Arbeitgebern, daneben bei diesen die Begriffe "Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung".

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