Rz. 1a
Die Vorschrift regelt gemeinsam für den Beratenden Ausschuss bei dem Integrationsamt (§ 186) und den Beratenden Ausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit (§ 188) – nicht mehr auch, wie im Schwerbehindertengesetz in § 36 für den Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen (§ 64, ab 1.1.2018 § 86) – Fragen der Organisation dieser Ausschüsse.
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