Kurzbeschreibung

Muster eines Antrags auf Scheidung der Ehe. Der Scheidungsantrag wird auf die §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 2 BGB gestützt. Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Sie leben seit mehr als drei Jahren voneinander getrennt. Auf Grund der langen Trennungsdauer besteht eine unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Scheidungsantrag bei dreijährigem Getrenntleben

Amtsgericht

- Familiengericht -

per beA

..., den ...
Antrag auf Scheidung der Ehe

der Frau,

Adresse

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte:

gegen

Herrn,

Adresse

- Antragsgegner -

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin, deren auf uns lautende Vollmacht wir beifügen, beantragen wir,

  die am ... vor dem Standesamt ... zur Registernummer ... geschlossene Ehe der Beteiligten zu scheiden.

Begründung:

1.

Die Beteiligten haben am ... die Ehe miteinander geschlossen.

Beweis: beigefügte Heiratsurkunde/Familienbuch

Die Antragstellerin ist am ..., der Antragsgegner am ... geboren. Beide sind deutsche Staatsangehörige.

2.

Aus der Ehe der Beteiligten sind keine Kinder hervorgegangen.

Alternativ

oder

Aus der Ehe der Beteiligten sind die Kinder

..., geboren am ...,

..., geboren am ... und

..., geboren am ...

hervorgegangen. Die Beteiligten wollen die elterliche Sorge weiter gemeinsam ausüben. Ein Antrag zur elterlichen Sorge wird daher nicht gestellt werden. Die Beteiligten sind sich einig, dass die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt auch zukünftig weiterhin bei der Antragstellerin haben sollen, in deren Haushalt sie seit der Trennung ihrer Eltern leben.

Alternativ

oder

Aus der Ehe sind die beiden Kinder ... und ... hervorgegangen. Beide sind bereits volljährig.

3.

Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 3 FamFG. Die Beteiligten haben beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ..., also im Bezirk des angerufenen Gerichts. Dort war auch ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthaltsort.

Alternativ

oder

Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 1 FamFG. Die Beteiligten haben keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt mehr. Die gemeinsamen minderjährigen Kinder haben mit der Antragstellerin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ..., also im Bezirk des angerufenen Gerichts.

Alternativ

oder

Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 3 FamFG. Die Beteiligten haben keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt mehr. Sie haben keine gemeinsamen minderjährigen Kinder. Die Antragstellerin lebt auch heute noch in der Ehewohnung, wo die Beteiligten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

oder

Die Beteiligten hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in der Wohnung ..., im Bezirk des Gerichts. Die Beteiligten sind beide aus der Ehewohnung ausgezogen. Die Antragstellerin wohnt nun unter der im Rubrum angegebenen Adresse, die gleichfalls im Bezirk des angerufenen Gerichts liegt.

Alternativ

oder

Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus § 122 Nr. 4 FamFG. Der im Rubrum angegebene gewöhnliche Wohnsitz des Antragsgegners liegt im Bezirk des angerufenen Gerichts.

4.

Der Scheidungsantrag wird auf die § 1565 Abs. 1, § 1566 Abs. 2 BGB gestützt. Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Sie leben seit ..., also mehr als drei Jahre voneinander getrennt.

Auf Grund der langen Trennungsdauer besteht eine unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe.

Eine Regelung gemäß § 133 FamFG über die Ehescheidungsfolgen haben die Beteiligten nicht getroffen.

Alternativ

Eine Regelung gemäß § 133 FamFG über die Ehescheidungsfolgen haben die Beteiligten getroffen.

5.

Anderweitige Familiensachen sind zwischen den Beteiligten nicht anhängig.

6.

Der Versorgungsausgleich ist durchzuführen.

Alternativ

oder

Der Versorgungsausgleich ist entsprechend der als Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen den Beteiligten nach § 6 VersAusglG nicht durchzuführen.

Alternativ

oder

Der Vorsorgungsausgleich ist gemäß § 27 VersAusglG auszuschließen.

7.

Auf der Grundlage des monatlichen Nettoeinkommens der Antragstellerin in Höhe von ... EUR und des Antragsgegners in Höhe von ... EUR errechnet sich der vorläufige Gegenstandswert mit ... EUR. Dementsprechend wird ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von ... EUR eingezahlt.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(elektronisch signiert)

...

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