Rz. 13

Die einzelnen Beratungsfelder beschreibt der Gesetzgeber aus der Bedarfsperspektive des Arbeitgebers. Die Lage des Arbeitsmarktes wird aufgrund des verfügbaren statistischen Datenmaterials regelmäßig nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch auf der örtlichen Ebene der Agentur für Arbeit, räumlich weitgehend übereinstimmend mit kreisfreien Städten und Landkreisen beschrieben. Aufgrund von Zeitreihen kann durch die Statistik sichtbar gemacht werden, in welchen Berufen sich das Arbeitskräfteangebot günstig darstellt und wie die Entwicklung bislang verlaufen ist und in welchen Berufen das Arbeitnehmerangebot (vergleichsweise) gering ist und wie sich das Angebot in der Vergangenheit entwickelt hat. Zugleich kann auch die Nachfrage von erwerbstätigen Personen nach Berufen sondiert werden. Im Abgleich ergibt sich eine Lage auf dem Arbeitsmarkt insbesondere als Gleichgewicht oder Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage. Die Fachkraft der Agentur für Arbeit darf auch Forschungsergebnisse z. B. des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einbeziehen.

 

Rz. 14

Aus den Erkenntnissen über die Lage am Arbeitsmarkt und der bisherigen Entwicklung kann auch auf die zukünftigen Entwicklungen geschlossen werden. Die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit kann allerdings nur prognostisch beraten. Entscheidend ist, dass die Prognose auf fundiertem Material beruht und der Arbeitgeber durch die Beratung dadurch nicht ohne verlässliche Grundlage entscheidet. Über das statistische Material hinaus können auch eigene Beobachtungen berücksichtigt werden, z. B. wenn das Arbeitskräfteangebot geänderte qualifikatorische Angebote enthält. Ebenso können sich die nachgefragten Arbeitsbedingungen bei neuen Stellenangeboten verändern. Eine Ausweitung des Arbeitskräfteangebotes lässt möglicherweise zusammen mit anderen Erfahrungen auf eher gefragte Arbeitsplätze schließen, eine Verknappung eher auf weniger günstig eingeschätzte Beschäftigungsmöglichkeiten.

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