Rz. 20

Die Lage des Arbeitsmarktes wird aufgrund des verfügbaren statistischen Datenmaterials regelmäßig nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch auf der örtlichen Ebene der Agentur für Arbeit, räumlich weitgehend übereinstimmend mit kreisfreien Städten und Landkreisen beschrieben. Aufgrund von Zeitreihen kann sichtbar gemacht werden, in welchen Berufen sich das Arbeitsplatzangebot günstig darstellt und wie die Entwicklung bislang verlaufen ist und in welchen Berufen das Arbeitsplatzangebot (vergleichsweise) gering ist und wie sich das Angebot in der Vergangenheit entwickelt hat. Zugleich kann auch die Nachfrage von erwerbstätigen Personen nach Berufen sondiert werden. Im Abgleich ergibt sich eine Lage auf dem Arbeitsmarkt insbesondere als Gleichgewicht oder Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage.

 

Rz. 21

Aus den Erkenntnissen über die Lage am Arbeitsmarkt und der bisherigen Entwicklung kann auch auf die zukünftigen Entwicklungen geschlossen werden. Die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit kann allerdings nur prognostisch beraten. Dabei wird sich die Beratung auf objektive Rahmenbedingungen beschränken müssen. Über das statistische Material hinaus können auch eigene Beobachtungen berücksichtigt werden, z. B. wenn Stellenangebote nicht mehr als Dauerangebote, sondern nur noch als befristete Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden oder die qualifikatorischen Anforderungen sich verändern. Ebenso können sich die Arbeitsbedingungen bei neuen Stellenangeboten verändern. Eine Ausweitung des Stellenangebotes lässt möglicherweise zusammen mit anderen Erfahrungen auf eher sichere Arbeitsplätze schließen, eine Verknappung eher auf weniger günstige Beschäftigungsmöglichkeiten.

 

Rz. 22

Eine weitere Erkenntnisquelle für den Berufsberater sind die überregionalen und bundesweiten Beschäftigungsstatistiken, die es dem Berufsberater jedenfalls mit zunehmender Qualifikation für den Beruf erlauben, seine Beratung bezogen auf Gebiete über den örtlichen Arbeitsmarkt hinaus zu diversifizieren. Allgemein kann der Berufsberater zudem Forschungsergebnisse heranziehen, insbesondere die Ergebnisse des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört und deshalb die Beratungsfachkräfte mit Forschungsergebnissen unterstützt, aber unabhängig ist (vgl. § 280 Abs. 1). Aus der Einbindung der Forschungsergebnisse und der großflächigen Statistiken in die Betrachtung der örtlichen Ergebnisse kann der Berufsberater Einschätzungen zu Berufen mit ungünstiger Prognose, auch aussterbende Berufe am Ort, und günstiger Prognose wagen, etwa in Berufen mit schnell zunehmender Digitalisierung und Automatisierung oder Berufe, die durch die Alterung der Bevölkerung begünstigt werden. Berufsberatung zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe muss räumlich das Gebiet der Europäischen Union einschließen, auch hierfür muss auf Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zurückgegriffen werden.

 

Rz. 23

Die Erteilung von Auskunft und Rat zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe fällt mit der Erteilung von Auskunft und Rat zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel nach Nr. 1 zusammen, denn sie ist schon dabei zu berücksichtigen.

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