Rz. 130

Insolvenzfähig sind nach dem russischen Insolvenzrecht alle natürlichen und juristischen Personen. Für staatliche Einzelunternehmen, politische Parteien und religiöse Organisationen bestehen aber Ausnahmen.[1]

[1] Entscheidung des Obersten Arbitragegerichts der RF v. 8.4.2003.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge