Keine Steuerberatung für Mandanten in Russland

Nach einem neuen EU-Rechtsakt ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung zu erbringen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

Dies sieht Artikel 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vor (eingeführt mit der Änderungs-Verordnung (EU) 2022/879 des Rates, vgl. Amtsblatt der EU vom 3. Juni 2022). Darauf weist die Witschaftsprüferkammer (WPK) in ihrer Meldung v. 8.6.2022 hin.

Sechstes Sanktionspaket der EU

Diese Regelung sei Teil des Sechsten Sanktionspaketes der EU. Dieses Sanktionspaket und damit das Verbot von Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern für russische Unternehmen sei von der Präsidentin der EU-Kommission, Frau von der Leyen, in einer Rede am 4.5.2022 angekündigt, von den europäischen Staatschefs aber erst am 30.5.2022 beschlossen worden.