Arbeitgeber, die unmittelbar vom Hochwasser des Sommers 2013 betroffen sind und deswegen Kurzarbeit durchführen, sollen durch eine Erstattung der für ihre in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Damit soll verhindert werden, dass die betroffenen Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen der hochwasserbedingten Arbeitsausfälle entlassen.

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