1.

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Sinne dieser Richtlinie bedeuten:

1.1. Typgenehmigung für das Fahrzeug, die Typgenehmigung für einen Fahrzeugtyp in bezug auf die Lenkanlage;
1.2. Fahrzeugtyp, Fahrzeuge, die sich hinsichtlich der vom Hersteller angegebenen Bezeichnung des Fahrzeugtyps und/ oder seiner Varianten, die einen Einfluß auf seine Lenkung haben können, nicht voneinander unterscheiden;
1.3.

Lenkanlage, die gesamte Einrichtung, mit der die Fahrtrichtung des Fahrzeugs bestimmt wird.

Die Lenkanlage umfaßt:

— die Betätigungseinrichtung,

— die Übertragungseinrichtung,

— die gelenkten Räder,

— ggf. die Energieversorgungsanlage;

1.3.1. Betätigungseinrichtung, der Teil der Lenkanlage, mit dem die Lenkvorgänge gesteuert werden und der mit oder ohne direkten Eingriff des Fahrzeugführers bedient werden kann. Bei einer Lenkanlage, bei der die Lenkkräfte ganz oder teilweise durch die Muskelkraft des Fahrzeugführers aufgebracht werden, umfaßt die Betätigungseinrichtung alle Teile bis zu dem Punkt, wo die Betätigungskraft durch mechanische, hydraulische oder elektrische Mittel umgewandelt wird;
1.3.2. Übertragungseinrichtung, alle Teile der Lenkanlage, die zur Übertragung der Lenkkräfte von der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage bis zu den gelenkten Rädern dienen; sie umfaßt alle Teile von dem Punkt an, wo die Betätigungskraft durch mechanische, hydraulische oder elektrische Mittel umgewandelt wird;
1.3.3. gelenkte Räder, die Räder, deren Laufrichtung, bezogen auf die Längsachse des Fahrzeugs, direkt oder indirekt verändert werden kann, um die Fahrtrichtung des Fahrzeugs zu bestimmen. (Dieser Begriff schließt die Achse ein, um die die gelenkten Räder geschwenkt werden, um die Fahrtrichtung des Fahrzeugs zu bestimmen);
1.3.4. Energieversorgungsanlage, die Teile der Lenkanlage, die sie mit Energie versorgen, den Energiefluß steuern und die Energie ggf. aufbereiten und speichern. Sie schließt außerdem Vorratsbehälter für das Arbeitsmedium und die Rückleitungen ein, nicht jedoch den Fahrzeugmotor (außer im Sinne von 4.1.3) noch den Antrieb zwischen ihm und der Energiequelle;
1.3.4.1. Energiequelle, der Teil der Energieversorgungsanlage, der die Energie in der nötigen Form liefert, z. B. hydraulische Pumpe oder Luftkompressor;
1.3.4.2. Energiespeicher, der Teil der Energieversorgungsanlage, in dem die von der Energiequelle gelieferte Energie gespeichert wird;
1.3.4.3. Vorratsbehälter, der Teil der Energieversorgungsanlage, in dem das Arbeitsmedium bei atmosphärischem Druck oder einem Druck, der diesem ungefähr entspricht, gespeichert wird;
1.4. Lenkparameter
1.4.1. Betätigungskraft, die Kraft, die auf die Betätigungseinrichtung der Lenkanlage aufgebracht wird, um das Fahrzeug zu lenken;
1.4.2. Betätigungsdauer, der Zeitraum zwischen dem Beginn der Bewegung der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage und dem Zeitpunkt, an dem die gelenkten Räder einen bestimmten Lenkeinschlag erreicht haben;
1.4.3. Lenkeinschlag, der Winkel zwischen der Projektion einer Längsachse des Fahrzeugs und der Schnittgeraden der Radebene (Mittelebene des Reifens, senkrecht zur Drehachse des Rades) und der Fahrbahnoberfläche;
1.4.4. Lenkkräfte, alle Kräfte, die in der Übertragungseinrichtung wirksam werden;
1.4.5. mittlere Lenkübersetzung, das Verhältnis zwischen der Winkelbewegung der Betätigungseinrichtung und dem mittleren Lenkeinschlag der gelenkten Räder von Anschlag zu Anschlag;
1.4.6. Wendekreis, der Kreis, in dem alle auf die Grundebene projizierten Punkte des Fahrzeugs – außer denen der Aussenspiegel und der vorderen Fahrtrichtungsanzeiger liegen, wenn das Fahrzeug in einem Kreis fährt;
1.4.7. Nennradius der Betätigungseinrichtung, der kürzeste Abstand eines Lenkrades zwischen seinem Drehpunkt und dem äussersten Rand des Lenkradkranzes. Bei allen anderen Formen von Betätigungseinrichtungen ist dies der Abstand zwischen dem Drehpunkt und dem Punkt, an dem die Kraft auf die Betätigungseinrichtung der Lenkanlage aufgebracht wird. Sind mehrere solcher Punkte vorhanden, so gilt der Punkt, der den grössten Kraftaufwand erfordert.
1.5.

Arten von Lenkanlagen

Nach der Art der Erzeugung der Lenkkräfte unterscheidet man die folgenden Arten von Lenkanlagen:

1.5.1. Für Kraftfahrzeuge
1.5.1.1. Muskelkraft- Lenkanlage, bei der die Lenkkräfte ausschließlich durch die Muskelkraft des Fahrzeugführers erzeugt werden;
1.5.1.2. Hilfskraft-Lenkanlage, bei der die Lenkkräfte sowohl durch die Muskelkraft des Fahrzeugführers als auch von der (den) Energieversorgungsanlage(n) erzeugt werden;
1.5.1.2.1. eine Lenkanlage, bei der die Lenkkräfte ausschließlich von einer oder mehreren Energieversorgungsanlagen versorgt werden, wenn die Anlage intakt ist, bei der jedoch im Störungsfall die Lenkkräfte allein durch die Muskelkraft des Fahrzeugführers erzeugt werden können (integrierte Kraftsysteme), gilt auch als Hilfskraft-Lenkanlage;
1.5.1.3. Fremdkraft-Lenkanlage, bei der die Lenkkräfte ausschließlich von einer oder mehreren Energieversorgungsanlage(n) erzeugt werden;
1.5.1.4. Reibungs-...

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