Leitsatz
Der gerichtliche Antrag eines Wohnungseigentümers, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, einer Abrechnung der Kosten der Müllbeseitigung nach Personenzahl statt nach Miteigentumsanteilen zuzustimmen, erfordert im Hinblick auf das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich die Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung mit der Angelegenheit.
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2009, I-3 Wx 28/09OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.7.2009 – I-3 Wx 28/09
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