Leitsatz

Der gerichtliche Antrag eines Wohnungseigentümers, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, einer Abrechnung der Kosten der Müllbeseitigung nach Personenzahl statt nach Miteigentumsanteilen zuzustimmen, erfordert im Hinblick auf das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich die Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung mit der Angelegenheit.

 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.07.2009, I-3 Wx 28/09OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.7.2009 – I-3 Wx 28/09

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge