Zusammenfassung

 

Art 18 KSÜ0 Durch Maßnahmen nach diesem Übereinkommen kann die in Artikel 16 genannte elterliche Verantwortung entzogen oder können die Bedingungen ihrer Ausübung geändert werden.

 

Rn 1

Schutzmaßnahmen nach Art 1 können die in Art 16 genannte elterliche Verantwortung (Art 1 II) entziehen. Dabei kann es sich um einen vollständigen oder nur tw Entzug handeln. Die Schutzmaßnahme kann sich auch darauf beschränken, lediglich die Bedingungen ihrer Ausübung zu ändern.

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