Rn 16

Die Gefahr kann nur dann abgewehrt werden, wenn sie von einem Gebäude bzw Werk auf einem Nachbargrundstück ausgeht. Das ist nicht nur das an das gefährdete Grundstück unmittelbar angrenzende Grundstück; Nachbargrundstück iSd Vorschrift ist vielmehr jedes Grundstück, von dem aus der drohende Einsturz eines Gebäudes bzw Werkes oder die drohende Ablösung von deren Teilen ein anderes Grundstück beschädigen kann. Können sich zB bei einem Sturm infolge der baufälligen Beschaffenheit eines Gebäudes Teile davon ablösen und auf ein weiter entferntes Grundstück fliegen, so ist das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, Nachbargrundstück iSd § 908.

 

Rn 17

Unter einem Nachbargrundstück iSd Vorschrift sind alle Grundstücke zu verstehen, die in dem betreffenden Gefährdungsbereich liegen (MüKo/Brückner Rz 3; Staud/Roth Rz 6).

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