Alle in der KW 31 veröffentlichten BGH-Leitsatzentscheidungen
Senat | Leitsatz | Datum und Az. |
12. Zivilsenat | Zur nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung. | BGH-Beschluss, v.14.6.2023, XII ZB 517/22 |
12. Zivilsenat | Zu den Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Unzulässigkeit geschlechtsspezifischer Kalkulation von Prämien und Leistungen bei privaten Versicherungen (Anschluss an EuGH Urteil vom 1. März 2011 - Rs. C-236/09, NJW 2011, 907 - Association belge des Consommateurs Test-Achats) auf die interne Teilung einer betrieblichen Direktversicherung im Versorgungsausgleich. | BGH-Beschluss, v. 31.5.2023, XII ZB 250/20 |
4. Zivilsenat | Eine Prämienanpassungsklausel in der privaten Krankenversicherung, nach welcher der Versicherer die Beiträge bei einer Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als fünf Prozent überprüfen und anpassen kann, aber nicht muss, weicht nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 203 Abs. 2 Satz 4 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG ab und benachteiligt diesen auch nicht unangemessen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. | BGH-Urteil, v. 12.7.2023, IV ZR 347/22 |
1. Zivilsenat | Silver Horse/Power Horse | BGH-Beschluss, v. 1.6.2023, I ZB 65/22 |
9. Zivilsenat | Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 AEUV folgende Fragen vorgelegt: | EuGH-Vorlage, v. 29.6.2023, IX ZB 35/22 |
5. Zivilsenat | 1a. Der Berechtigte eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum wird durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt, da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen Grundstück fortsetzt. Infolgedessen erfordert die Realteilung für sich genommen nicht die Zustimmung des dinglich Vorkaufsberechtigten. | BGH-Beschluss, v. 15.6.2023, V ZB 5/22 |
9. Zivilsenat | 1. Der Anspruch auf Rückgewähr eines der Masse entnommenen, letztlich aber nicht verdienten Vorschusses auf die Vergütung des Insolvenzverwalters ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften über die Herausgabepflicht des Beauftragten. | BGH-Urteil, v. 29.6.2023, IX ZR 152/22 |
5. Zivilsenat | 1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte wird unter den Voraussetzungen des Art. 26 EuGVVO auch dann begründet, wenn der sich rügelos einlassende Beklagte seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union hat. | BGH-Urteil, v. 21.7.2023, V ZR 112/22 |
5. Zivilsenat | 1. Zur Beschaffenheit eines verkauften Grundstücks gehört es nicht, dass es sich auf ein Nachbargrundstück erstreckt; eine solche Vereinbarung legt den Kaufgegenstand selbst und nicht lediglich dessen Beschaffenheit fest. | BGH-Urteil, v. 23.6.2023, V ZR 89/22 |
5. Zivilsenat | 1a. Maßgeblich für die Beurteilung der Einheitlichkeit von Gebäuden ist bei einem Überbau immer die Verkehrsanschauung; die körperliche bautechnische Beschaffenheit stellt nicht das allein entscheidende Kriterium dar, sondern erlangt nur im Rahmen der festzustellenden Verkehrsanschauung Bedeutung. | BGH-Beschluss, v. 15.6.2023, V ZB 12/22 |
5. Zivilsenat | Beschließen die Wohnungseigentümer eine Erhaltungsmaßnahme und wird der Beschluss angefochten, richtet sich das Gesamtinteresse nach den voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Diese Grundsätze gelten auch für die Anfechtung eines Grundlagenbeschlusses über die Erhaltungsmaßnahme. | BGH-Beschluss, v. 15.6.2023, V ZR 222/22 |
12. Zivilsenat | 1. Rechtsanwälte, die das Amt des Betreuers berufsmäßig ausüben und in dieser Eigenschaft im eigenen Namen eine Beschwerdeschrift nach § 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG einreichen, haben diese gemäß § 14 b Abs. 1 Satz 1 FamFG als elektronisches Dokument zu übermitteln. | BGH-Beschluss, v. 31.5.2023, XII ZB 428/22 |
12. Zivilsenat | Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anweisung, bei Verfahrenshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist im Fristenkalender zu notieren. | BGH-Beschluss, v. 21.6.2023, XII ZB 418/22 |
12. Zivilsenat | Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Betreuungsverfahren (hier: Betreuerwechsel auf Antrag des Betreuten). | BGH-Beschluss, v. 21.6.2023, XII ZA 2/23 |
8. Zivilsenat | Zur Verjährung des Auskunftsanspruchs des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB bei Vereinbarung einer Staffelmiete. | BGH-Urteil, v. 12.7.2023, VIII ZR 60/22 |
12. Zivilsenat | Der auf künftige Räumung verklagte Mieter von Gewerberäumen ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht gehalten, sich auf eine Aufforderung des Vermieters zu seiner Bereitschaft zu erklären, die Mieträume bei Vertragsende an den Vermieter herauszugeben. Allein durch sein Schweigen auf eine solche Aufforderung des Vermieters gibt er noch keine Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne von § 93 ZPO. | BGH-Beschluss, 28.6.2023, XII ZB 537/22 |
1. Strafsenat | 1. Das innerstaatliche Strafanwendungsrecht umfasst im Falle des unbefugten Vertriebs von Betäubungsmitteln i.S.d. § 6 Nr. 5 StGB unabhängig vom Recht des Tatorts auch die erweiterte Einziehung von Taterträgen und deren Werts gemäß §§ 73, 73a, 73c StGB aus Auslandstaten. | BGH-Urteil, v. 22.3.2023, 1 StR 335/22 |
9. Zivilsenat | Im Rahmen des echten Factorings muss sich der Factor die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners oder den die Zahlungsunfähigkeit begründenden Umständen regelmäßig nicht allein wegen der den Forderungsverkäufer treffenden Pflichten zur Unterstützung des Factors bei der Forderungsdurchsetzung und zur Information des Factors über eine Zahlungsunfähigkeit begründende Umstände zurechnen lassen. | BGH-Urteil, v. 25.5.2023, IX ZR 116/21 |
6. Zivilsenat | Zur teilweisen Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über eine Kindesentführung wegen Schutzbedürftigkeit des Opfers. | BGH-Urteil, v, 6.6.2023, VI ZR 309/22 |
2. Zivilsenat | Die Beschwerdeberechtigung eines Gesellschaftsgläubigers, der nach einer formwechselnden Umwandlung die Löschung der Gesellschaft mit der Begründung angeregt hat, der Formwechsel sei rechtsmissbräuchlich unter Umgehung oder Einschränkung des Gläubigerschutzes vollzogen worden, ergibt sich nicht bereits daraus, dass das Registergericht die Löschung verweigert hat. Ein allgemeines Recht eines Gläubigers, zur Erleichterung der Verwirklichung seines Forderungsrechts bestimmte Eintragungen im Handelsregister herbeizuführen oder zu untersagen, besteht nicht. | BGH-Beschluss, v. 20.6.2023, II ZB 18/22 |
6. Zivilsenat | Für Klagen, die auf ansehensbeeinträchtigende Äußerungen gestützt werden, welche dazu dienen, einen Antrag auf Vereinsausschluss zu begründen und das entsprechende Verfahren der zuständigen Vereinsorgane in Gang zu setzen bzw. zu fördern, besteht in aller Regel kein Rechtsschutzbedürfnis (Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 27. Februar 2018 - VI ZR 86/16, VersR 2018, 817; vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, VersR 2012, 502; vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, VersR 2008, 357). | BGH-Urteil, v. 20.6.2023, VI ZR 207/22 |
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