Rn 5

Die Kündigung selbst ist für den Zahlungsdienstnutzer kostenlos. Darüber hinaus bestimmt III, dass für den Zahlungsdienst vereinbarte Entgelte nur bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags geschuldet sind. Die Beendigung des Vertrags tritt aufgrund der Gestaltungswirkung der wirksamen Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist ein. Regelmäßig erhobene Entgelte (zB Kontoführung) sind nur bis zum Zeitpunkt der Beendigung zu entrichten. Entgelte, die für künftige Zahlungsdienste im Voraus entrichtet wurden und auch auf die Zeit nach Beendigung des Vertrags fallen, sind anteilig zu erstatten (zB Jahresgebühr für Kreditkarten). Die Vorschrift ist eine eigene Anspruchsgrundlage. Ein Rückgriff auf das Bereicherungsrecht ist insoweit nicht erforderlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge