Rn 1

Die Norm legt den persönlichen Anwendungsbereich der folgenden Vorschriften zum Halbteilungsgrundsatz im Hinblick auf den Maklerlohn fest. Es wird insoweit allein auf den Käufer abgestellt. Ist der Käufer Verbraucher (§ 13), finden die Schutzvorschriften Anwendung. Nicht entscheidend ist, ob der Makler als Unternehmer tätig wird oder welchen Status der Verkäufer hat. Makler, die tätig sind, ohne den Status des Unternehmers zu haben, sind von der Regelung ebenfalls erfasst. Damit werden auch Gelegenheitsmakler erfasst, die keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die zunächst vorgesehene Differenzierung zwischen unternehmerisch tätigen Maklern und Gelegenheitsmaklern ist sachlich nicht gerechtfertigt (Fischer NJW 20, 3553). Die Zwangslage des Käufers ist bei Maklerverträgen mit Gelegenheitsmaklern ebenso vorhanden wie bei Vertragsverhältnissen mit Maklern, die einen Geschäftsbetrieb unterhalten. Auf diesem Wege wird gleichzeitig die Gefahr einer Umgehung der zwingenden Regeln durch Einschaltung eines Gelegenheitsmaklers beseitigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge