Rn 13

Klima wird geschützt, wenn es verbessert – was in aller Regel aber nicht feststellbar ist – oder jedenfalls durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) dauerhaft im bisherigen Zustand erhalten wird – was kaum vorstell- und wohl auch nicht feststellbar ist. Auch die Nachhaltigkeit (Rn 8) des Klimaschutzes dürfte grds nicht ermittelbar sein.

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