Rn 1
Die Aufl ist die mit einer Schenkung verbundene Verpflichtung des Beschenkten zu einer Leistung. Als vertragliche Nebenabrede unterliegt auch sie dem Formerfordernis des § 518. Ihre Unwirksamkeit ergreift nach Maßgabe des § 139 den ganzen Vertrag. Zur schenkungsteuerlichen Behandlung vgl § 7 I Nr 2 ErbStG.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen