Rn 16

Entspr Rn 3 ist für jeden Kaufgegenstand individuell zu prüfen, welche Konsequenzen aus dem Grundsatz der entspr Geltung der §§ 433 ff resultieren. Dabei können für die Mängelhaftung die Grundsätze zum Forderungskauf herangezogen werden (Rn 79): Rechte Dritter am Kaufgegenstand führen zur Rechtsmängelhaftung, soweit es nicht um die Übertragung selbst geht. Ist die Verwendung des Kaufgegenstands entspr § 434 beeinträchtigt, gilt Sachmängelrecht (s Rn 3): zB Mangelhaftigkeit bei der Erstellung eines Anschlusses bei Strom als Montagependant.

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