Gesetzestext

 

(1) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis spätestens 17. Juni 2013 einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. Diesem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung der Verordnung beigefügt. Der Bericht umfasst:

a) eine Untersuchung über das auf Versicherungsverträge anzuwendende Recht und eine Abschätzung der Folgen etwaiger einzuführender Bestimmungen und
b) eine Bewertung der Anwendung von Artikel 6, insbesondere hinsichtlich der Kohärenz des Gemeinschaftsrechts im Bereich des Verbraucherschutzes.

(2) Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis 17. Juni 2010 einen Bericht über die Frage vor, ob die Übertragung einer Forderung Dritten entgegengehalten werden kann, und über den Rang dieser Forderung gegenüber einem Recht einer anderen Person. Dem Bericht wird gegebenenfalls ein Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung sowie eine Folgenabschätzung der einzuführenden Bestimmungen beigefügt.

 

Rn 1

Art 27 verlangt der Kommission zwei Berichte ab: Nach I sollte die Kommission dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten von ROM I ein erstes Fazit ziehen und dabei ggf Änderungsvorschläge unterbreiten. Dabei sollten die in lit a und b genannten Versicherungs- und Verbraucherschutzfragen einbezogen werden.

 

Rn 2

Nach II sollte die Kommission bereits sechs Monate nach Beginn der Geltung von ROM I einen Bericht und ggf Änderungsvorschläge zu der Frage vorlegen, ob und in welchem Rang die Übertragung einer Forderung Dritten entgegengehalten werden kann, und über den Rang dieser Forderung ggü einem Recht einer anderen Person (vgl derzeit Art 14). Beide Berichte, die für den 17.6.10 bzw für den 17.6.13 vorgesehen waren, hat es nicht gegeben. Im Dezember 2011 wurde die Studie des British Institute of International and Comparative Law (BIICL) mit dem Titel ›Study on the question of effectiveness of an assignment or subgrogation of a claim against third parties and the priority of the assigned or subrogated claim over a right of another person‹ veröffentlicht. Die Studie sollte als Basis des schon überfälligen Berichts der Europäischen Kommission dienen (für Einzelheiten s Kieninger IPRax 12, 289; Selke WM 12, 1467). 2018 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht vorgelegt, COM (2018) 96 final. Dazu Einsele IPRax 19, 477.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge