Rn 34

Der Vorerbe kann unter einer aufschiebenden Bedingung eingesetzt werden, etwa der, dass er beim Erbfall verheiratet ist oder eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen hat. Ist die Bedingung nicht erfüllt, so tritt der Ersatzvorerbe ein. Hat der Erblasser einen solchen nicht bestimmt, so soll der Nacherbe schon beim Erbfall Vollerbe werden.

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