Rn 9

Unwirksam sind Unterhaltsbestimmungen, wenn auf die Belange des Kindes nicht die gebotene Rücksicht genommen worden ist, sie einer Regelung der Eltern, die einem Vergleich, mglw auch während der Minderjährigkeit getroffen wurde, entgegenstehen (BGH FamRZ 83, 892), die nicht den gesamten Lebensbedarf abdecken, Belange des anderen Elternteils missachten, rechtlich undurchführbar sind, zB entgegen die Aufenthaltsbestimmung eines Betreuers (BGH FamRZ 85, 917), tatsächlich undurchführbar sind, zB große Entfernung vom Studienort (BGH FamRZ 96, 798) oder offensichtlicher Missbrauch besteht (BGH FamRZ 85, 584; Frankfurt FamRZ 01, 116).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge