Rn 2

Nur ein bestimmter Richter kann abgelehnt werden. Ein Spruchkörper oder ein Gericht kann als Ganzes nicht abgelehnt werden, was nicht ausschließt, dass Befangenheitsgründe für mehrere oder sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers vorliegen (§ 41 Rn 10). Ein Ablehnungsgesuch kann nur gg einen Richter gerichtet werden, der schon mit dem Verfahren befasst ist; die Ablehnung eines mglw als Vertreter berufenen Richters ist nicht möglich (BGH NJW-RR 22, 1222 [BGH 01.07.2022 - II ZR 97/21]).

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