Rn 3

Typische Beispiele: Rechtsmittelfrist, Ladungsfrist, Einlassungsfrist. Zustellung am Montag, 20.3.: Ablauf einer 3-Tagesfrist am Donnerstag 23.3., einer Wochenfrist am Montag, 27.3., einer Monatsfrist am 20.4. Ist der 20.4. ein Samstag, endet die Frist erst am Montag, 22.4. Bei einer Zustellung am 31.3. endet die Monatsfrist am 30.4., dem letzten Tag des folgenden Monats (§ 188 III BGB), entsprechend bei einer Zustellung am 30.1. in Schaltjahren am 29.2., sonst am 28.2. Setzt das Gericht frühen ersten Termin auf einen Montag (21.4. an, ist die Einlassungsfrist (§ 274 III) nur gewahrt, wenn die Zustellung der Klagschrift spätestens am Freitag, 4.4. erfolgt.

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