Rn 1
Weitgehend parallel zu § 158 für Kindschaftssachen sieht § 174 die Bestellung eines Verfahrensbeistands zur Wahrung der Interessen eines minderjährigen Beteiligten auch in Abstammungsverfahren iSd § 169 vor. Die Regelungen der §§ 158–158c finden gem S 2 aufgrund der gleichen Funktion des Beistands entsprechende Anwendung. Das Bedürfnis der Beiordnung eines Verfahrensbeistands ergibt sich häufig aus einer Interessenkollision in der Person des gesetzlichen Vertreters (Haußleiter/Eickelmann Rz 1).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen