Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen
Begünstigte Einrichtungen
Durch das JStG 2020 wurde in § 4 Nr. 25 Satz 3 UStG ein neuer Buchstabe d angefügt. Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 174 oder 191 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Wahrnehmung der Interessen minderjähriger Kinder in Kindschaftssachen, in Abstammungssachen oder in Adoptionssachen bestellt wurden, werden mit dieser Vorschrift als begünstigte Einrichtungen anerkannt. Die Neuregelung gilt ab 1.1.2021.
Änderungen im UStAE und Anwendungsregelung
Die Finanzverwaltung hat hierauf reagiert und den UStAE in Abschnitt 4.25.2 geändert. Zudem wurden Anwendungsregelungen bekannt gegeben.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6605
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.953
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2756
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.105
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
740
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4962
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
473
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
456
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
454
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026