Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen

Begünstigte Einrichtungen
Durch das JStG 2020 wurde in § 4 Nr. 25 Satz 3 UStG ein neuer Buchstabe d angefügt. Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 174 oder 191 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Wahrnehmung der Interessen minderjähriger Kinder in Kindschaftssachen, in Abstammungssachen oder in Adoptionssachen bestellt wurden, werden mit dieser Vorschrift als begünstigte Einrichtungen anerkannt. Die Neuregelung gilt ab 1.1.2021.
Änderungen im UStAE und Anwendungsregelung
Die Finanzverwaltung hat hierauf reagiert und den UStAE in Abschnitt 4.25.2 geändert. Zudem wurden Anwendungsregelungen bekannt gegeben.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7935
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.123
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.138
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.963
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9226
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.371
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.221
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.739
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.270
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.071
-
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
-
Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
-
Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025
-
Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein
16.04.2025
-
Neues BMF-Schreiben zu Kryptowährungen
15.04.2025
-
Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
15.04.2025
-
Ertragsteuerrechtliche Einordnung von Kryptowerten
15.04.2025
-
Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
08.04.2025
-
Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung
07.04.2025