Entscheidungsstichwort (Thema)

Renovierungsklausel im Formularmietvertrag: Renovierungspflicht des Mieters aufgrund der Vereinbarung "Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen"

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel: "Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen", begründet eine Verpflichtung des Mieters zur Vornahme der Schönheitsreparaturen auch dann, wenn der Mieter die Anfangsrenovierung übernommen und keine Endrenovierung durchzuführen hat.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierungen: Anschluß BGH, 1984-10-30, VIII ARZ 1/84, BGHZ 92, 363; vergleiche OLG Stuttgart; 1986-03-06 &, 8 RE Miet 4/84, NJW 1986, 2115.

 

Normenkette

AGBG § 5; BGB § 535

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538354

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