Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: Verwirkung des Minderungsrechts bei Mietzahlung in Erwartung baldiger Mängelbeseitigung; Wirksamkeit der Überwälzung der Einstandspflicht für anfängliche Mängel auf den Mieter
Leitsatz (redaktionell)
Zahlt der Mieter in Kenntnis der Mangelhaftigkeit der Mietsache den vollen Mietzins, so kommt eine Verwirkung seines Minderungsrechts gemäß BGB § 539 analog dann nicht in Betracht, wenn die Zahlung in der vom Vermieter bekannten, aufgrund von Verhandlungen begründeten Erwartung baldiger Mängelbeseitigung erfolgt.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Eine Überwälzung der Einstandspflicht auf den Mieter auch für anfängliche Mängel durch Formularvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher gemäß AGBG § 9 unwirksam.
Normenkette
BGB §§ 242, § 535 ff., §§ 535, 537, 539, 812; AGBG § 9
Verfahrensgang
LG Düsseldorf (Entscheidung vom 26.05.1994; Aktenzeichen 10 O 430/93) |
Fundstellen
Haufe-Index 541507 |
BB 1995, 2084 |
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