Entscheidungsstichwort (Thema)
Gebührenstreitwert bei beiderseitigen Zugewinnausgleichsansprüchen
Leitsatz (redaktionell)
Werden mit Klage und Widerklage wechselseitig Zugewinnausgleichsansprüche geltend gemacht, bemißt sich der Gebührenstreitwert nach der Summe der von beiden Parteien geforderten Beträge.
Normenkette
Verfahrensgang
AG Aschaffenburg (Entscheidung vom 11.05.1993; Aktenzeichen 21 F 154/90) |
Fundstellen
Dokument-Index HI538336 |
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