Rz. 113
Im Hauptbuch werden folgende Tatsachen eingetragen (§§ 3, 5 FBG):
▪ | Firmenbuchnummer: Diese wird bei Ersteintragung vom Gericht vergeben und ändert sich bei nachträglichen Änderungen nicht (§ 30 FBG); |
▪ | Firma; |
▪ | Rechtsform "Gesellschaft mit beschränkter Haftung"; |
▪ | Sitz: Es wird die politische Gemeinde eingetragen; |
▪ | Geschäftsanschrift: Hier wird die Adresse eingetragen; |
▪ | Geschäftszweig: kann, muss aber nicht zwingend eingetragen werden; |
▪ | Höhe des Stammkapitals; |
▪ | Stichtag für den Jahresabschluss; |
▪ | Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer; |
▪ | Geschäftsführer: Namen und Geburtsdaten sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis; |
▪ | Prokuristen: Namen und Geburtsdaten sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis; |
▪ | Gesellschafter: Namen und Geburtsdaten, ihre Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen, bei Gesellschaften als Gesellschafter die Firmenbuchnummer; |
▪ | Zweigniederlassungen mit ihrem Ort, der Geschäftsanschrift und der Firma, falls diese von der Firma der Hauptniederlassung abweicht; |
▪ | falls ein Aufsichtsrat bestellt ist, die Namen und Geburtsdaten des Vorsitzenden, des Stellvertreters und der übrigen Mitglieder; |
▪ | Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags; |
▪ | sämtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrags; |
▪ | Verschmelzungen durch Aufnahme oder Neugründung, formwechselnde Umwandlungen, Umwandlungen nach dem UmwG und Spaltungen nach dem SpaltG; |
▪ | Einbringungen samt Rechtsgrund (die Eintragung erfolgt auch dann, wenn keine Kapitalerhöhung damit verbunden ist); |
▪ | Urteile, durch die eine GmbH oder ein Generalversammlungsbeschluss rechtskräftig für nichtig erklärt wird; |
▪ | Auflösung und Fortsetzung der Gesellschaft; |
▪ | Namen und Geburtsdaten der Liquidatoren sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis. |
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