Rz. 113

Im Hauptbuch werden folgende Tatsachen eingetragen (§§ 3, 5 FBG):

Firmenbuchnummer: Diese wird bei Ersteintragung vom Gericht vergeben und ändert sich bei nachträglichen Änderungen nicht (§ 30 FBG);
Firma;
Rechtsform "Gesellschaft mit beschränkter Haftung";
Sitz: Es wird die politische Gemeinde eingetragen;
Geschäftsanschrift: Hier wird die Adresse eingetragen;
Geschäftszweig: kann, muss aber nicht zwingend eingetragen werden;
Höhe des Stammkapitals;
Stichtag für den Jahresabschluss;
Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer;
Geschäftsführer: Namen und Geburtsdaten sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis;
Prokuristen: Namen und Geburtsdaten sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis;
Gesellschafter: Namen und Geburtsdaten, ihre Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen, bei Gesellschaften als Gesellschafter die Firmenbuchnummer;
Zweigniederlassungen mit ihrem Ort, der Geschäftsanschrift und der Firma, falls diese von der Firma der Hauptniederlassung abweicht;
falls ein Aufsichtsrat bestellt ist, die Namen und Geburtsdaten des Vorsitzenden, des Stellvertreters und der übrigen Mitglieder;
Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags;
sämtliche Änderungen des Gesellschaftsvertrags;
Verschmelzungen durch Aufnahme oder Neugründung, formwechselnde Umwandlungen, Umwandlungen nach dem UmwG und Spaltungen nach dem SpaltG;
Einbringungen samt Rechtsgrund (die Eintragung erfolgt auch dann, wenn keine Kapitalerhöhung damit verbunden ist);
Urteile, durch die eine GmbH oder ein Generalversammlungsbeschluss rechtskräftig für nichtig erklärt wird;
Auflösung und Fortsetzung der Gesellschaft;
Namen und Geburtsdaten der Liquidatoren sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis.

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