Leitsatz

Die Regelung in der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung), wonach das Wohnungseigentum … und das Teileigentum … zu Wohnzwecken und zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit benutzt werden dürfen, soweit behördlich zulässig, (Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter) erlaubt den Betrieb einer "Digital-Druckerei".

 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2007, I-3 Wx 40/07

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