Notarielle Urkundenformalien

Erschienen sind am .............:

1. Herr .............., geb. am ............, ausgewiesen durch seinen deutschen Personalausweis Nr. ............

2. Frau .............., geb. am ............,ausgewiesen durch ihren deutschen Personalausweis Nr. ............

Aufgrund der mit den Erschienenen geführten eingehenden Unterredung bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass beide zweifelsfrei geschäfts- und testierfähig sind. Eine Zeugenzuziehung wünschen sie nicht; eine solche ist auch nicht erforderlich.

Sodann erklären die beiden Erschienenen mit der Bitte um Beurkundung:

Wir schließen folgenden Erb- und Auseinandersetzungsvertrag für den Fall der Trennung

I. Präambel

Wir sind beide deutsche Staatsangehörige. Seit ............ Jahren leben wir in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen.

Wir haben in ............ eine Eigentumswohnung gekauft und sind hälftige Miteigentümer. Jeder von uns hat bis heute die jeweils anteiligen Zins- und Tilgungsbeträge aus seinen eigenen Einkünften beglichen. Da wir seit dem ............ eine gemeinsame Tochter haben, kann die Mutter des Kindes nicht arbeiten und hat die Elternzeit in Anspruch genommen für 3 Jahre. Anschließend will die Mutter wieder arbeiten.

II. Darlehensvertrag[11]

Die Parteien sind sich einig, dass der Lebenspartner für die Mutter seines Kindes im Innenverhältnis die künftigen Zins- und Tilgungsleistungen bis einschließlich ............ übernimmt und ihr die entsprechenden Beträge für die Bank zu den Fälligkeitszeitpunkten darlehensweise zur Verfügung stellt.

Die Übernahme der Zahlungen stellt keine Schenkung im zivilrechtlichen Sinn dar und soll die Lebenspartnerin auch nicht bereichern. Diese zahlt den bis zum ............ aufgelaufenen Betrag nach erfolgter Aufnahme ihrer Berufstätigkeit an den Lebenspartner zurück. Zinsen sollen unabhängig von der Stundung bis zum ............ nicht anfallen. Steht der vom Lebenspartner übernommene Betrag am ............ betragsmäßig fest, vereinbaren die Parteien die Rückzahlungsmodalitäten.

Zur Sicherheit des Lebenspartners hat die Lebenspartnerin eine Risikolebensversicherung zu gunsten ihres Lebenspartners abgeschlossen. Sie verpflichtet sich, die Beiträge zur Versicherung bis zur vollständigen Tilgung ihrer gegenüber ihrem Lebenspartner bestehenden Schuld zu bezahlen.[12]

Dem Lebenspartner ist klar, dass dies keine absolute Sicherheit für ihn bietet.[13]

III. Erbvertrag mit Vorausvermächtnis[14] und Erbeinsetzung

Für den Fall des Todes von einem von uns wendet jeder von uns dem jeweils anderen als Vorausvermächtnis seine Miteigentumshälfte an der Eigentumswohnung in ............, eingetragen im Grundbuch des ............, Blatt ............ etc. und zudem das gesamte Inventar des anderen, sei es mit dem Grundstück fest verbunden oder nicht, zu.

Der zuerst Versterbende von uns erteilt dem Überlebenden die Vollmacht, alle Erklärungen abzugeben und alle sonstigen Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung des Vermächtnisses erforderlich sind. Der Bevollmächtigte ist insofern von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.[15]

Im Übrigen setzen wir uns wechselseitig als Alleinerben ein.[16] Für den Fall, dass wir gleichzeitig oder kurz hintereinander (Autounfall) versterben, soll(en) unser(e) gemeinsames(n) Kind(er) erben.[17]

Das Vorausvermächtnis dient der Sicherstellung des Wohnbedarfs des Überlebenden und damit auch des(r) gemeinsamen Kindes(r) und ist Ausdruck der Beistandspflicht, die jeder für den anderen empfindet. Jeder von uns unterstützt den anderen in privaten und beruflichen Angelegenheiten.

IV. Bindung, Rücktritt

Die gegenseitig eingeräumten Vorausvermächtnisse und die Erbeinsetzungen sind vertraglich und wechselbezüglich angeordnet. Jeder von uns behält sich zu Lebzeiten das Recht vor, durch einseitige Erklärung jederzeit ohne Angaben von Gründen von diesem Erbvertrag zurückzutreten. Der Notar hat darüber belehrt, dass eine etwaige Rücktrittserklärung notariell zu beurkunden und dem Vertragspartner in Ausfertigung zuzustellen ist.[18]

Für den Fall der Eheschließung soll obiger Erbvertrag bestehen bleiben mit der Maßgabe, dass dann keiner das Recht hat, zu Lebzeiten durch einseitige Erklärung von diesem Erbvertrag zurückzutreten. Stellt einer von den Parteien den Scheidungsantrag, hat jeder der Parteien wiederum das Recht, von dem Erbvertrag durch einseitige Erklärung zurückzutreten.

V. Verwahrung

Dieser Erbvertrag soll in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts ............ verbracht werden.[19]

VI. Trennung[20]

Für den Fall der Trennung - egal, ob die Parteien unverheiratet oder verheiratet sind - vereinbaren die Erschienenen zu 1) und zu 2) bezüglich des unter I. näher bezeichneten Objekts folgendes:

Die Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft darf trotz der persönlichen Trennung von keinem Partner vom anderen sofort verlangt werden. Die Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft und deren Vollzug darf frühestens nach Ablauf von einem Jahr nach Trennung v...

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