Um soziales Engagement des Unternehmens zu zeigen, können diese soziale Projekte fördern, z. B. in Form einer rein finanziellen Unterstützung oder solidarischen Bekundung sowie durch den Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen seines Arbeitsvertrags.

Oftmals sollen die Arbeitnehmer jedoch nicht einseitig durch das Direktionsrecht verpflichtet werden; vielmehr werden vom Arbeitgeber lediglich Anreize geschaffen, sich in diesen nachhaltigen Projekten zu engagieren. Mitarbeiter können dabei auch durch kleine Maßnahmen eingebunden werden, zum Beispiel durch eine Abstimmung zur Frage, welche soziale Einrichtung gefördert werden soll.

Daneben kann das Unternehmen aber auch bezahlte oder unbezahlte Freistellungen für soziale Projekte gewähren. Auch hier sollte an etwaige Freiwilligkeitsvorbehalte, Widerrufsmöglichkeiten oder Befristungen dieser Zusagen seitens des Arbeitgebers gedacht werden.

Darüber hinaus können sich Arbeitnehmer in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Dabei ist es abhängig vom Arbeitsvertrag notwendig, dass der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit entsprechend genehmigt oder diesem die Nebentätigkeit zumindest angezeigt wird.

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