Kurzbeschreibung
Muster aus: 1531 AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, 3. Auflage
Muster 9.6: Klage des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums, die sich als Mangel auf sein Sondereigentum auswirken
An das Landgericht
_________________________
Klage
des Herrn _________________________
– Kläger –
gegen
die Bauträger GmbH _________________________
– Beklagte –
wegen mangelhafter Erstellung des von dem Kläger erworbenen Sondereigentums
Namens und in Vollmacht wird beantragt,
|
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen. |
Begründung:
Der Kläger erwarb von der Beklagten mit notariellem Vertrag vom _________________________ eine noch zu errichtende Eigentumswohnung in der Wohnungseigentumsanlage _________________________.
|
Beweis: |
anliegender notarieller Vertrag vom _________________________ |
Diese Wohnung weist erhebliche Mängel auf. Zur Geltendmachung der sich daraus ergebenden Ansprüche ist der Kläger befugt. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Mängel, die ausschließlich sein Sondereigentum betreffen, sondern auch, soweit die mangelhafte Bauleistung zwar im Gemeinschaftseigentum steht, sich aber (zumindest auch) auf das Sondereigentum des Klägers auswirkt. Die Mängelrechte wegen des Gemeinschaftseigentums stehen zwar grundsätzlich der Wohnungseigentümergemeinschaft zu. Daneben besteht aber das uneingeschränkte Recht des Klägers als Erwerber, Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen, die sein Sondereigentum betreffen. Ob die Mangelursache aus dem Gemeinschaftseigentum herrührt, ist unerheblich. Ob die Eigentümergemeinschaft die Mängelrechte durch Beschluss an sich ziehen könnte, kann dahinstehen, denn sie hat von einer solchen Befugnis keinen Gebrauch gemacht.
Nach Fertigstellung der Wohnungen zeigten sich erhebliche Schallschutzmängel (Trittschall, Luftschall, Installationsschall) (alternativ:andere Mängel: unzureichende Abdichtung, unzureichende Wärmeisolierung etc.), die auf fehlerhafte Bauleistungen des Gemeinschaftseigentums zurückzuführen sind. Der vorhandene Schallschutz entspricht nicht der getroffenen Vereinbarung. Maßgebend für die Anforderungen an den Schallschutz sind die im Erwerbsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Der Inhalt der Vereinbarung ergibt sich dabei aus einer Gesamtabwägung, in die der Vertragstext, die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerks und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 14.6.2007, VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346). Der Erwerber einer Wohnung mit üblichen Komfort- und Qualitätsansprüchen darf in der Regel einen diesem Wohnraum entsprechenden Schallschutz erwarten, wobei sich der Schallschutz nicht aus den Mindestmaßen der DIN 4109 ergibt. Vorliegend ergeben sich die vertraglich geschuldeten Anforderungen an den Schallschutz aus folgenden Umständen: _________________________ (konkrete Darlegungen).
Diesen Anforderungen wird der Schallschutz des Hauses nicht gerecht.
|
Beweis: |
Einholung eines Sachverständigengutachtens anliegendes Gutachten des Sachverständigen _________________________ aus dem selbstständigen Beweisverfahren |
Die Schallmängel wirken sich auf die Wohnung des Klägers aus, denn _________________________ (weitere Ausführungen).
(alternativsind wie vorstehend andere Mängel z.B. unzureichende Abdichtung mit Feuchtigkeitserscheinungen in der Wohnung des Klägers oder unzureichende Wärmeisolierung darzustellen.)
Der Kläger hat die Beklagte mit Schreiben vom _________________________ aufgefordert, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen und für die Herstellung des geschuldeten Schallschutzes Sorge zu tragen.
|
Beweis: |
anliegendes Schreiben vom _________________________ |
Mit Schreiben vom _________________________ hat der Kläger eine weitere Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt und angedroht, die erforderlichen Arbeiten anderweitig in Auftrag zu geben.
|
Beweis: |
anliegendes Schreiben vom _________________________ |
Die Beklagte steht auf dem Standpunkt, sie sei zu weiteren Maßnahmen nicht verpflichtet und hat eine Nacherfüllung nachhaltig und endgültig mit ihrem Schreiben vom _________________________ abgelehnt.
|
Beweis: |
anliegendes Schreiben vom _________________________ |
Der Kläger verlangt nunmehr die Zahlung eines Kostenvorschusses. Zur Herbeiführung des vereinbarten vertraglich geschuldeten ordnungsgemäßen Zustandes der Wohnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:
|
Beweis: |
Einholung eines Sachverständigengutachtens anliegendes Gutachten des Sachverständigen _________________________ |
Die Kosten für diese Maßnahmen betragen voraussichtlich _________________________ EUR.
|
Beweis: |
anliegender Kostenvoranschlag/anliegendes Sachverständigengutachten/Einholung eines Sachverständigengutachtens |
(alternativ:bei anderen Mängeln des Gemeinschaftseigentums ist in ähnlicher Weise die dadurch hervorgerufene Beeinträchti...