Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 73: Musterrechnung 5.73: Scheidungsvereinbarung – gerichtlich protokolliert – Variante 2

Rechtsanwalt Z reicht für Mandantin M einen Scheidungsantrag ein. Rechtsanwalt K wird nach Zustellung des Scheidungsantrags vom Antragsgegner beauftragt, eine noch auszuhandelnde Scheidungsfolgenvereinbarung im Termin protokollieren zu lassen. Für den Fall, dass die Vereinbarung nicht zustande kommt, wird unbedingter Auftrag zur Einreichung entsprechender gerichtlicher Anträge erteilt. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Im Termin wird schließlich eine Scheidungsvereinbarung protokolliert, die zuvor zwischen den Beteiligten in einer Besprechung mit den Rechtsanwälten ausgehandelt worden war, für die unbedingter Verfahrensauftrag bestand und in der folgende Gegenstände einer vergleichsweisen Regelung zugeführt wurden:

Zugewinnausgleich, Wert: 40.000,00 EUR
wechselseitiger Unterhaltsverzicht, 1.800,00 EUR
Haushaltsgegenstände, deklaratorisch, ohne Wertansatz
Der Versorgungsausgleich wird vereinbarungsgemäß ausgeschlossen, ist aber im Zwangsverbund anhängig.

Die Verfahrens- und Mehrvergleichswerte werden vom Gericht wie folgt festgesetzt:

Ehesache 55.000,00 EUR (Einkommen u. Vermögen)

Zugewinnausgleich: 40.000,00 EUR

Unterhaltsverzicht: 1.800,00 EUR

Versorgungsausgleichs auf 3.500,00 EUR

Gegenstandswert: 58.500,00 EUR/41.800,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43, 51 Abs. 1, 50, 35 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr aus 58.500,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
1.784,90 EUR  

0,8 Differenzverfahrensgebühr aus 41.800,00 EUR

Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG
958,40 EUR  
Summe 2.743,30 EUR  
nach § 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,3 aus 100.300,00 EUR   2.151,50 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 100.300,00 EUR

Nr. 3104 VV RVG (u. Vorbem. 3 Abs. 3 VV)
  1.986,00 EUR

1,0 Einigungsgebühr aus 3.500,00 EUR

Nr. 1003 VV RVG
278,00 EUR  

1,5 Einigungsgebühr aus 41.800,00 EUR

Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG
1.797,00 EUR  
Zwischensumme 2.075,00 EUR  
Summe    
nach § 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,5 aus 45.300,00 EUR    
= 1.797,00 EUR, hier Kürzung erforderlich   1.797,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG   20,00 EUR
Zwischensumme   5.954,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG   1.131,36 EUR
Summe   7.085,86 EUR

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