Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1658 Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, Jungbauer, 5. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 73: Musterrechnung 5.73: Scheidungsvereinbarung – gerichtlich protokolliert – Variante 2
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Rechtsanwalt Z reicht für Mandantin M einen Scheidungsantrag ein. Rechtsanwalt K wird nach Zustellung des Scheidungsantrags vom Antragsgegner beauftragt, eine noch auszuhandelnde Scheidungsfolgenvereinbarung im Termin protokollieren zu lassen. Für den Fall, dass die Vereinbarung nicht zustande kommt, wird unbedingter Auftrag zur Einreichung entsprechender gerichtlicher Anträge erteilt. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Im Termin wird schließlich eine Scheidungsvereinbarung protokolliert, die zuvor zwischen den Beteiligten in einer Besprechung mit den Rechtsanwälten ausgehandelt worden war, für die unbedingter Verfahrensauftrag bestand und in der folgende Gegenstände einer vergleichsweisen Regelung zugeführt wurden:
▪ | Zugewinnausgleich, Wert: 40.000,00 EUR |
▪ | wechselseitiger Unterhaltsverzicht, 1.800,00 EUR |
▪ | Haushaltsgegenstände, deklaratorisch, ohne Wertansatz |
▪ | Der Versorgungsausgleich wird vereinbarungsgemäß ausgeschlossen, ist aber im Zwangsverbund anhängig. |
Die Verfahrens- und Mehrvergleichswerte werden vom Gericht wie folgt festgesetzt:
Ehesache 55.000,00 EUR (Einkommen u. Vermögen)
Zugewinnausgleich: 40.000,00 EUR
Unterhaltsverzicht: 1.800,00 EUR
Versorgungsausgleichs auf 3.500,00 EUR
Gegenstandswert: 58.500,00 EUR/41.800,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43, 51 Abs. 1, 50, 35 FamGKG
1,3 Verfahrensgebühr aus 58.500,00 EUR Nr. 3100 VV RVG |
1.784,90 EUR | |
0,8 Differenzverfahrensgebühr aus 41.800,00 EUR Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG |
958,40 EUR | |
Summe | 2.743,30 EUR | |
nach § 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,3 aus 100.300,00 EUR | 2.151,50 EUR | |
1,2 Terminsgebühr aus 100.300,00 EUR Nr. 3104 VV RVG (u. Vorbem. 3 Abs. 3 VV) |
1.986,00 EUR | |
1,0 Einigungsgebühr aus 3.500,00 EUR Nr. 1003 VV RVG |
278,00 EUR | |
1,5 Einigungsgebühr aus 41.800,00 EUR Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG |
1.797,00 EUR | |
Zwischensumme | 2.075,00 EUR | |
Summe | ||
nach § 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,5 aus 45.300,00 EUR | ||
= 1.797,00 EUR, hier Kürzung erforderlich | 1.797,00 EUR | |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 5.954,50 EUR | |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 1.131,36 EUR | |
Summe | 7.085,86 EUR |
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