Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 72: Musterrechnung 4.72: Scheidungsvereinbarung – gerichtlich protokolliert – Variante 2

Rechtsanwalt Z reicht für Mandantin M einen Scheidungsantrag ein. Er hat den Auftrag, eine Scheidungsvereinbarung im Termin protokollieren zu lassen. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Der Versorgungsausgleich wird vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Im Termin wird eine Scheidungsvereinbarung protokolliert, die zuvor zwischen den Beteiligten in einer Besprechung mit den Rechtsanwälten ausgehandelt worden war. Für diese bestand Verfahrensauftrag, in dem folgende Gegenstände einer vergleichsweisen Regelung zugeführt wurden:

Zugewinnausgleich, Wert: 40.000,00 EUR
wechselseitiger Unterhaltsverzicht, 1.800,00 EUR
Haushaltsgegenstände, deklaratorisch, ohne Wertansatz

Der Wert der Ehesache wird vom Gericht auf 55.000,00 EUR (Einkommen u. Vermögen) festgesetzt. Beim Versorgungsausgleich ist vom Wert 3.500,00 EUR auszugehen.

Gegenstandswert: 58.500,00 EUR/41.200,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 Abs. 1, 51 Abs. 1, 50, 35 FamGKG

1,3 Verfahrensgebühr aus 58.500,00 EUR

Nr. 3100 VV RVG
1.622,40 EUR  

0,8 Differenzverfahrensgebühr aus 41.800,00 EUR

Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG
870,40 EUR  
Summe 2.492,80 EUR  
nach § 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,3 aus 100.300,00 EUR   1.953,90 EUR

1,2 Terminsgebühr aus 100.300,00 EUR

Nr. 3104 VV RVG (u. Vorbem. 3 Abs. 3 VV)
  1.803,60 EUR

1,5 Einigungsgebühr aus 3.500,00 EUR

Nr. 1000 VV RVG
378,00 EUR  

1,0 Einigungsgebühr aus 41.800,00 EUR

Nr. 1003 VV RVG
1.088,00 EUR  
Summe   1.466,00 EUR

nach § 15 Abs. 3 RVG: höchstens 1,5 aus 45.300,00 EUR = 1.744,50 EUR, hier keine Kürzung

Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG
  20,00 EUR
Zwischensumme   5.243,50 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG   996,27 EUR
Summe   6.239,77 EUR

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