Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 4.55: Mithaftung des Überholenden aus Betriebsgefahr bei Abbiegen im Kreuzungsbereich

Vorliegend ist zu beachten, dass der Abbiegevorgang nicht in den ruhenden Verkehr mit den dabei geltenden Haftungsverschärfungen des § 9 Abs. 5 StVO erfolgt ist, sondern in einem gut erkennbaren Kreuzungsbereich durchgeführt wurde. Wird auf dem Bereich einer solchen Kreuzung ein Überholmanöver durchgeführt, haftet der Überholende mit mindestens 25 % verschuldensunabhängig allein aufgrund der durch dieses Fahrmanöver erhöhten Betriebsgefahr, da ein solches Überholen typischerweise die Gefahr einer Kollision im Kreuzungsbereich schafft (OLG Frankfurt, Urt. v. 8.7.2002 – 1 U 113/01 = OLGR Frankfurt 2002, 300).

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