Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Abr_Aufl4

Muster 4.40: Vollstreckungsauftrag bezüglich Zugewinnausgleichsforderung – Abschluss einer Zahlungsvereinbarung unter vorläufigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Der Antragsgegner wird mit Beschluss des Familiengerichts verpflichtet, an die Antragstellerin einen Zugewinnausgleich in Höhe von 25.000,00 EUR nebst Zinsen seit Rechtskraft der Ehescheidung zu bezahlen. Da eine freiwillige Zahlung durch den Antragsgegner nicht erfolgt ist, beantragt RA X für die Antragstellerin im Mai 2017 auftragsgemäß den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Nach antragsgemäßem Erlass setzt sich der Antragsgegner und Schuldner mit RA X in Verbindung und schließt mit diesem eine Zahlungsvereinbarung, wonach der Schuldner die offene Vollstreckungsforderung in monatlichen Raten begleichen kann. Gleichzeitig verpflichtet sich die Antragstellerin, vorläufig auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten sofern die Ratenzahlungen pünktlich geleistet werden.

Hinweis: Eine Ruhendstellung der Pfändungsmaßnahme ist seit dem neuen Vollstreckungsrecht nicht mehr möglich!

Gegenstandswert:

Hauptforderung (Zugewinn): 25.000,00 EUR    
zzgl. aufgelaufene Zinsen: 300,00 EUR    
Gegenstandswert: 25.300,00 EUR,    § 25 Abs. 1 RVG
für die Einigung: 5.060,00 EUR,    §§ 31b, 25 Abs. 1    Nr. 1 RVG

0,3 Verfahrensgebühr aus 25.300,00 EUR

Nr. 3309 VV RVG
258,90 EUR
1,0 Einigungsgebühr aus 5.060,00 EUR  
Nr. 1003 i.V.m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 1000 VV RVG 354,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 632,90 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 120,25 EUR
Summe 753,15 EUR

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