Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1651 Praxis des Arbeitsrechts, Kunz/Henssler/Nebeling/Beck, 7. Aufl. 2023 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 17.23: Vertrag über ein Darlehen an Arbeitnehmer

Vertrag über die Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens

Zwischen

der Firma _________________________

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

Frau/Herrn _________________________

– nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt –

Vorbemerkung:

Der Arbeitnehmer ist aufgrund eines Vertrages vom _________________________ bei dem Arbeitgeber beschäftigt. Dem Arbeitnehmer wird auf dessen Wunsch ein Darlehen zu den folgenden Konditionen gewährt:

§ 1

Darlehenshöhe und Zinssatz

Dem Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis ein Darlehen i.H.v. _________________________ EUR (in Worten: _________________________ EUR) gewährt. Das Darlehen kommt bargeldlos zur Auszahlung am _________________________

Das Darlehen ist ab _________________________ mit _________________________ % zu verzinsen.

§ 2

Rückzahlung

Das Darlehen ist in monatlichen Raten i.H.v. _________________________ EUR beginnend mit dem _________________________ zurückzuzahlen. Die Zinsen werden kalendervierteljährlich berechnet. Sie sind im ersten Monat nach dem Abrechnungsquartal zusätzlich zu der fälligen Rückzahlungsrate zu bezahlen.

Bei Beendigung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses – gleich aus welchem Grunde und von welcher Seite und vorbehaltlich der in Abs. 4 getroffenen Regelung – ist der noch offene Betrag wie folgt zurückzuzahlen _________________________, spätestens jedoch bis zum _________________________.

Erfolgt die Kündigung oder Beendigung arbeitgeberseitig fristlos aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretenden wichtigen Grund, so ist die zum Zeitpunkt der Beendigung noch offene Summe zzgl. Zinsen sofort und in einer Summe fällig. Erfolgt die Kündigung arbeitnehmerseitig fristlos und aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden wichtigem Grund, so bleibt es bei der ursprünglich vereinbarten Rückzahlungsmodalität.

Der Arbeitgeber ist zur Gesamtfälligstellung der noch offenen Darlehensbeträge zzgl. Zinsen berechtigt, wenn der Arbeitnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise (mindestens 10 %) in Verzug ist und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die Rückzahlung des gesamten Darlehens verlange.

Die Rückzahlung der Raten und Zinsen erfolgt dadurch, dass sie jeweils mit den gegenwärtigen und zukünftigen Gehalts-/Lohnansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber aufgerechnet werden, soweit hierdurch die Pfändungsfreigrenzen nicht unterschritten werden.

§ 3

Sicherheiten

Der Arbeitnehmer tritt hierdurch den pfändbaren Teil seiner künftigen Lohn-/Gehaltsansprüche gegen jeden neuen Arbeitgeber i.H.d. noch geschuldeten Raten und Zinsen an den Arbeitgeber ab. Er verpflichtet sich, dem Arbeitgeber jeden neuen Arbeitgeber und jede Änderung seiner eigenen Anschrift unverzüglich bekanntzugeben. Der Arbeitgeber wird die Lohnabtretung dem neuen Arbeitgeber nur offenlegen, wenn der Arbeitnehmer einen Rückzahlungsbetrag später als bis zum 15. des Fälligkeitsmonates bezahlt.

Zur Sicherheit übereignet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ferner das nachfolgend beschriebene Kraftfahrzeug:

Marke: _________________________

Typ: _________________________

Motor-Nr.: _________________________

Fahrgestell-Nr.: _________________________

Amtliches Kennzeichen: _________________________

und übergibt dem Arbeitgeber den Kfz-Brief-Nr. _________________________

Der Arbeitgeber stellt das Fahrzeug dem Arbeitnehmer bis zur Tilgung des Darlehens leihweise zur Verfügung und verpflichtet sich, das Eigentum an dem Kraftfahrzeug nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens nebst Zinsen an den Arbeitnehmer zurück zu übertragen. Kommt der Arbeitnehmer mit der Rückzahlung einer fälligen Rate um mehr als zwei Wochen in Verzug, so ist der Arbeitgeber berechtigt, sich ohne weitere Mahnung aus dem übereigneten Kraftfahrzeug durch freihändigen Verkauf zu einem von einem vereidigten Kraftfahrzeugsachverständigen festgestellten Mindestpreis zu befriedigen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug zu diesem Zweck herauszugeben. Während der Dauer der Sicherungsübereignung hat der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug auf seine Kosten wie folgt zu versichern und dem Arbeitgeber den Bestand der Versicherung nachzuweisen.

§ 4

Zusicherungen

Der Arbeitnehmer erklärt, dass seine Lohn-/Gehaltsansprüche nicht an Dritte abgetreten oder gepfändet oder verpfändet wurden. Der Arbeitnehmer anerkennt, dass eine Verpfändung oder Abtretung seiner Lohn-/Gehaltsansprüche nicht gestattet ist und er den Arbeitgeber von einer Pfändung unverzüglich zu unterrichten hat.

§ 5

Nebenabreden und Änderungen

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6

Teilunwirksamkeit

Sollten...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge