Zwischen

.............................. (im Folgenden "Arbeitgeber")
und Frau/Herrn  
.............................. (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Darlehenshöhe / Zinsen

Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen in Höhe von ............... EUR.

Alternativ

Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer ein Darlehen in Höhe von ............... EUR, das mit ............... % Jahreszins ab ............... zu verzinsen ist.[1] Die Zinsen werden jeweils kalendervierteljährlich berechnet. Eine ggf. für einen Zinsvorteil entstehende Lohnsteuer trägt der Arbeitnehmer.

§ 2 Auszahlung / Rückzahlung

Das Darlehen wird auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers .................... spätestens zum .................... bargeldlos ausgezahlt.

Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von ............... EUR, beginnend ab .................... zurückzuzahlen. Die Raten werden zum Zeitpunkt fällig, in dem die dem Arbeitnehmer zustehende Vergütung aus dem Arbeitsverhältnis fällig wird.

Alternativ

Die jeweils errechneten Zinsen (vgl. § 1) sind zusammen mit der auf die Errechnung folgenden Rate zu zahlen. Der Arbeitgeber darf die Rückzahlungsraten sowie die jeweils fälligen Zinsen mit den jeweiligen Vergütungsansprüchen des Arbeitnehmers – jedoch nur bis zur Pfändungsfreigrenze – verrechnen. Hierzu wird der Arbeitgeber den monatlichen Auszahlungsanspruch des Arbeitnehmers entsprechend kürzen.

Soweit diese Verrechnung nicht möglich ist, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die jeweils zur Rückzahlung fälligen Raten auf ein vom Arbeitgeber zu benennendes Konto zu überweisen.

Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich.[2]

§ 3 Abtretung und Verpfändung

Die Abtretung und Verpfändung der Vergütung des Arbeitnehmers an Dritte ist ausgeschlossen.

Alternativ

Derzeit sind die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers wie folgt abgetreten oder verpfändet:

....................................................................................................

....................................................................................................

....................................................................................................

Weitere Abtretungen oder Verpfändungen sind nicht zulässig.

§ 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Darlehens[3]

Endet das Arbeitsverhältnis, ist der Arbeitgeber berechtigt, das Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten[4] zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, wenn der Arbeitgeber aus Gründen außerordentlich fristlos kündigt, die der Arbeitnehmer verursacht und verschuldet hat, soweit dieses Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört. Hilfsweise beträgt die Kündigungsfrist in diesem Fall 3 Monate. Kein Kündigungsrecht besteht bei fristloser Eigenkündigung des Arbeitnehmers aus einem wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, den der Arbeitgeber zu vertreten hat oder der aus seiner Sphäre herrührt oder in Fällen betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber.

Alternativ

[5] Endet das Arbeitsverhältnis, wird der noch ausstehende Restbetrag sofort fällig. Die sofortige Fälligkeit tritt insbesondere ein, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Gründen außerordentlich fristlos kündigt, die der Arbeitnehmer verursacht und verschuldet hat, soweit dieses Verhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört. Keine Gesamtfälligkeit besteht in Fällen betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber oder fristloser Eigenkündigung des Arbeitnehmers aus einem wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, den der Arbeitgeber zu vertreten hat oder der aus seiner Sphäre herrührt.

§ 5 Sicherungsabtretung/-übereignung[6]

Für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tritt der Arbeitnehmer den jeweils pfändbaren Teil zukünftiger Vergütungsansprüche bzw. Ansprüche auf Arbeitslosen- oder Krankengeld an den Arbeitgeber ab. Von dieser Abtretung wird der Arbeitgeber nur bis zur Höhe des noch nicht getilgten Darlehens (einschließlich fälliger Zinsen) Gebrauch machen. Der Arbeitgeber wird die Abtretung nur offenlegen, wenn der Arbeitnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Alternativ

Der Arbeitnehmer übereignet dem Arbeitgeber zur Sicherung des Darlehens den Pkw/das Kraftrad Marke ...................., Typ ...................., amtl. Kennzeichen...................., Fahrgest. Nr. ..................... Der Fahrzeugbrief wird dem Arbeitgeber binnen einer Woche nach Abschluss dieses Vertrags übergeben.

Der Arbeitnehmer versichert, dass an dem genannten Fahrzeug keine Rechte Dritter (z. B. Banken) bestehen, sondern dass das Fahrzeug im uneingeschränkten Volleigentum des Arbeitnehmers steht. Sollte sich herausstellen, dass diese Angaben unzutreffend sind, ist der Arbeitgeber zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Darlehensvertrags berechtigt. Der Arbeitnehmer darf das Fahrzeug weiter nutzen. Er ist verpflichtet, weiterhin die Unterh...

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