Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 16.2: Regress bei schwerwiegender Aufklärungspflichtverletzung

Eine besonders schwerwiegende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit ist gegeben, wenn sich der Verschuldensvorwurf von einer üblichen Obliegenheitsverletzung deutlich abhebt. Dabei ist auch das Ausmaß des verursachten Schadens zu berücksichtigen, so dass bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort bei einem Personenschaden eine solche schwerwiegende Verletzung anzunehmen ist (OLG Karlsruhe zfs 1999, 478). Dies gilt erst recht, wenn die versicherte Person dazu noch einen Nachtrunk vornimmt und damit die Ermittlung ihrer Alkoholisierung erschwert (OLG Bamberg VersR 1981, 65). Auch zusätzliche falsche Angaben tragen zu einer schwerwiegenden Obliegenheitsverletzung bei (OLG Köln r+s 1982, 223).

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