Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1095 Anwaltformulare Testamente, Tanck-Krug-Süß, 6. Aufl. 2020 (zerb verlag)

Muster 11.5: Ersatznacherben

Ich, _________________________ geb. am _________________________ in _________________________, bestimme zu meiner alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens meine Ehefrau _________________________, geborene _________________________, geb. am _________________________. Die Alleinerbin ist jedoch nur Vorerbin. Ein Ersatzvorerbe wird entgegen jeder anderslautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- oder Auslegungsregel nicht benannt, es gilt die Regelung des § 2102 Abs. 1 BGB mit der Folge, dass der Nacherbe Ersatzerbe des Vorerben und somit Vollerbe wird.

Zu Nacherben bestimme ich meine Kinder aus erster Ehe _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zu jeweils gleichen Teilen. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein.

Fällt eines meiner Kinder vor oder nach dem Erbfall weg, gleich aus welchem Grund, dann bestimme ich entgegen jeder anderslautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- oder Auslegungsregel dessen Abkömmlinge nach den Regeln gesetzlicher Erbfolge zu Ersatznacherben, wiederum ersatzweise soll – zunächst innerhalb eines Stammes – Anwachsung eintreten. Schlägt einer meiner Abkömmlinge das ihm Zugewandte aus, macht er gegen den Willen des Erben seinen Pflichtteil geltend und erhält er ihn auch, dann ist er mit dem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn er einen Zuwendungsverzicht abgegeben hat.

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