Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 11.3: Schadensregulierung nach Akteneinsicht

_________________________ Versicherung AG

_________________________

Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit Sie in der im Betreff genannten Schadensache die Regulierung der bezifferten und belegten Schadenspositionen mit dem Argument ablehnen, Sie hätten noch keine Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten nehmen können, ist dies für Ihre Pflicht zur Regulierung des Schadens ohne Bedeutung.

Es ist einhellige Auffassung in der Rechtsprechung, dass die Schadensregulierung nicht von der Einsicht in die Ermittlungsakten abhängig gemacht werden darf (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 6.2.2018 – 22 W 2/18; OLG München, Beschl. v. 29.7.2010 – 10 W 1789/10). Der Ermittlungsaktenauszug ist zur Regulierung des Schadens nie zwingend erforderlich. Zur Regulierung reichen die Angaben des Geschädigten oder des eigenen Versicherungsnehmers. Soweit der Versicherer den Akteneingang abwartet, um vom Akteninhalt sein Regulierungsverhalten abhängig zu machen, so ist dies die alleinige Entscheidung des Versicherers. Verlangt der Geschädigte in der Zwischenzeit aufgrund seiner ordnungsgemäßen Schadensanzeige die Schadensbeseitigung, so geht jedes weitere Zuwarten bis zum Eingang der Akten zu Lasten des Versicherers.

Jede andere Deutung würde darauf hinauslaufen, dass die Regulierung eines Verkehrsunfalls von der Arbeit der Polizei im Blick auf die Unfallaufnahme und der Aktenanlage abhinge. Der Erstattungsanspruch entsteht jedoch mit dem schädigenden Ereignis. Der Anspruch wird fällig, wenn der Versicherer ordnungsgemäß vom Versicherungsfall Kenntnis erhalten hat, wie dies vorliegend durch die ordnungsgemäße Schadensanzeige geschehen ist.

Seit dem Verkehrsunfall sind nunmehr _________________________ Wochen vergangen. Nach alledem habe ich Sie aufzufordern, die mit _________________________ EUR bezifferten Schadenspositionen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

_________________________ (2-Wochen-Frist)

auf das Ihnen bekannte Konto meines Mandanten auszugleichen. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, werde ich meinem Mandanten die unverzügliche Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

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